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Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

Was ist das ABD?

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist ein Dokument, welches EU-Ware begleitet, die aus der EU ausgeführt wird. Es handelt sich also um ein Dokument, das beim Ausfuhrverfahren von Unionsware in ein Drittland eingesetzt wird.

Das Ausfuhrbegleitdokument wird ab Gestellung bei der Ausfuhrzollstelle (in der Nähe des Ausführers, des Verpackers oder des Verladenden der Ware) bis zur Gestellung an der Ausgangszollstelle (EU-Außengrenze, Hafen oder Flughafen) mit der Ware mitgeliefert.

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ist also für die Abmeldung von Waren aus Deutschland zuständig. 

Ergänzend gilt, dass bei jedem grenzüberschreitenden Transportvorgang die Ware im Ausfuhrland abgemeldet und gleichzeitig im Einfuhrland angemeldet werden muss.

Normales Ausfuhrverfahren

Um ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) zu erhalten, muss zuvor ein Ausfuhrverfahren eröffnet werden. Das normale Ausfuhrverfahren wird in zwei Schritte unterteilt.

Warenausfuhr im zweistufigen Verfahren

Im ersten Schritt wird das Ausfuhrverfahrens bei der Ausfuhrzollstelle eröffnet. Es muss geprüft werden, ob der Export genehmigungspflichtig ist oder gar nicht in das jeweilige Land ausgeführt werden darf. Im zweiten Schritt wird das Ausfuhrverfahren bei der Ausgangszollstelle beendet. Erst dann kann die Ware aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt werden.

Die Ausgangszollstelle überlässt die Waren zum Export und überwacht im Anschluss den Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Union.

Verfahren bei der Ausfuhrzollstelle

Dazu muss die Ware grundsätzlich bei der Ausfuhrzollstelle gestellt und angemeldet werden.

Nach Vorlage aller für die Ausfuhr notwendigen Dokumente erhält der zollrechtliche Ausführer/Anmelder mit der Überlassung der Waren zum Ausfuhrverfahren alle erforderlichen Daten zum Ausdruck des ABD.

Verfahren bei der Ausgangszollstelle

Bei der Ausgangszollstelle – der die Waren zu gestellen sind, bevor Sie das Zollgebiet der EU verlassen – muss grundsätzlich die Registriernummer der Ausfuhranmeldung (MRN – Master Reference Number) und ggf. das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) vorgelegt werden. 

Vereinfachungen und Ausnahmen

Bei der Ausfuhr von Unionswaren aus der EU sind zahlreiche Vereinfachungen im Verfahrensablauf sowie bei der Ausfuhranmeldung möglich.

Gerne können Sie uns für Fragen zum Thema Zoll persönlich ansprechen.

Transport aus der EU ABD Hellmann East Europe Warenausfuhr aus der EU

Voraussetzungen zu Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments

In der Regel wird das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) durch einen Zolldienstleister erstellt. Die Ware wird beim Zoll über eine elektronische Schnittstelle gemeldet. Mit der Übermittlung wird also ein Antrag auf Freigabe der Ware und Überlassung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABDs) gestellt. Sobald das zuständige Zollamt die Ausfuhr freigibt, kann das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) als PDF erzeugt sowie gedruckt werden.

Zur Freigabe muss die Ware bei dem Zollamt angemeldet werden, das laut amtlichem Katalog für den Verladeort der Ware zuständig ist. 

Um die jeweils beteiligten Firmen zolltechnisch identifizieren zu können, müssen diese über eine EORI-Nummer verfügen, welche beim deutschen Zoll beantragt werden kann.

Gerne übernehmen wir im Rahmen unserer Transportdienstleistungen auch die Eröffnung des Ausfuhrverfahrens und die Erstellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABDs).

Wann wird ein ABD benötigt?

Ausfuhrbegleitdokument ABD Hellmann East Europe Warenausfuhr aus der EU

Was passiert nach der Erstellung des ABD?

Nachdem die Ausfuhr beim Binnenzollamt gemeldet ist, wird die Ware je nach Warenwert sofort freigegeben (bei einem Warenwert bis 3.000 €) oder es gibt eine Gestellungsfrist. Der Zoll hat während dieser Frist (aktuell 24 Stunden) Zeit, sich die Ware vor Ort anzuschauen und die Angaben in der Ausfuhr zu prüfen. Die Ware darf in dieser Zeit weder verladen noch entfernt werden. Nach der Gestellungsfrist erhält der Anmelder der Waren die Freigabe des Zolls zur Ausfuhr. 

Auf dem Ausfuhrbegleitdokument befindet sich ein Barcode (Movement Reference Number), um es dann an der EU-Außengrenze scannen zu können. Mit der MRN oder auch Bewegungs-Referenznummer kann jederzeit nachvollzogen werden, welche Grenzen die Ware passiert hat. Häufig wird die MRN mit dem ABD gleichgestellt. Das ist jedoch nicht korrekt. Die MRN ist nur ein Teil des Ausfuhrbegleitdokuments.

Nachdem das ABD von der Grenz-Zollstelle gescannt ist, wird das Dokument automatisch zu einem sogenannten Ausgangsvermerk umgewandelt. Der Vorgang ist somit abgeschlossen. Der Ausgangsvermerk dient jetzt als Nachweis dafür, dass Ware das Land verlassen hat. Bei einer Steuerprüfung benötigen Sie diesen, um nachzuweisen, dass die Ware nicht zum Beispiel innerhalb Deutschlands verkauft wurde.

Movement Reference Number (MRN)Transport aus der EU ABD Hellmann East Europe

Ihre Nachverfolgung Ihrer Ausfuhr, mit Hilfe der MRN können Sie HIER prüfen.

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