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Carnet ATA

Was ist das Carnet ATA?

Das Carnet ATA ist eine Art Reisepass für Waren, zur vorübergehenden Verwendung (Admission Temporaire). Das bedeutet, es darf für Ware verwendet werden, welche nur eine bestimmte Zeit im europäischen Zollgebiet verbleiben soll. Eine internationale Bürgenkette gewährleistet die Befreiung von Zöllen und anderen Abgaben im Ausland. Carnet ATA ist also ein Zolldokument in Heftform. Carnet kommt aus dem französischen und heißt „Heft“. Die Abkürzung ATA steht für vorübergehende Einfuhr. Besser bekannt als Zollpassierschein, wird dieser für das Einführen von Waren aus dem Ausland verwendet (über die Grenzen des eigenen Landes hinaus).

Wofür wird das Carnet ATA verwendet?

Es ist vor allem für Waren wie Berufsausrüstung, Warenmuster und Messegut verwendet.

  • Warenmuster = bereits produzierte oder geplante Produkte zur Ansicht für einen interessierten Käufer/Importeur
  • Berufsausrüstung = Mess-, Prüfungs-, Montage- und Überwachungsgeräte, welche nach Verwendung das Land wieder verlassen
  • Messegut = Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen o.ä. Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden und nach Veranstaltungsende das Land wieder verlassen.

Sämtliche sonst anfallenden Zollgebühren für die Einfuhr und Ausfuhr im Einfuhrland entfallen. So können Kosten gespart werden, welche normalerweise 20-40% des Warenwertes entsprechen und als Sicherheitsleistung zu hinterlegen sind.

Wer benötigt das Carnet ATA?

Privatpersonen oder auch Personen, welche kurzfristig mit geschäftlicher Ware ins Einfuhrland einreisen wollen, benötigen einen Zollpassierschein. Bei der Ware, die mitgeführt wird, muss es sich um spezifische Ware handeln.

Im Folgenden sehen Sie eine Liste von Ware, welche beim Carnet ATA angenommen wird.

  • Berufsausrüstung – z.B. für Fotografen -Kameras, Objektive, Zusatzausrüstung
  • Labormaterial – für die Medizin oder die Chirurgie
  • Kunstwerke – für Ausstellungen oder zum Verkauf, welcher ungewiss ist
  • Waren für Messen – zur vorübergehenden Verwendung und Wiederausfuhr
  • Lebendige Tiere – nur für Dressur, ärztliche Behandlung, Trainingszwecke oder zur Zucht
  • Gut für Seeleute – unter Aufsicht staatlicher Behörden.

Welche Seiten beinhaltet das Carnet ATA?

Das gesamte Formular für die Teilnahme am Carnet-Verfahren besteht aus folgenden Einzelblättern:

  • grünes Deckblatt
  • gelbes Formular für die Ausfuhr
  • weißes Formular für die Einfuhr
  • gelbes Formular für die Wiedereinfuhr
  • weißes Formular für die Wiederausfuhr.

Zusätzlich gibt es blaue Trennblätter und wenn nötig gibt es beim Transport mehrerer Waren Zusatzblätter.

In welchen Ländern findet das Carnet-Verfahren Anwendung?

Eine Komplettliste aller Länder finden Sie bei der IHK.

Im Folgenden sehen Sie eine Liste mit Ländern, in welchen das Carnet-Verfahren Anwendung findet.

Carnet CPD

Das Carnet CPD Formular dient dem Übersenden von Ware mit Wasser- und Kraftfahrzeugen. Es ist Pflicht, dieses Formular bei sich zu haben, um zollfrei durch mehrere Länder durchreisen zu können.

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