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EILMELDUNG – Neues elektronisches Lkw-Siegel in Belarus

Plombenpflicht & Überwachungsgebühr für internationale Lkw im Export nach und Transit durch Belarus mit sofortiger Wirkung

 

Seit Donnerstag (09.12.2021) letzter Woche werden gemäß Beschluss des Ministerrats der Republik Belarus alle Fahrzeuge zur Einfuhr von Gütern auf der Straße in die Republik Belarus versiegelt, welche aus dem Gebiet der EU kommen – genauer gesagt aus Litauen oder Polen. Der Beschluss ist verpflichtend und trat sofort in Kraft.

Zusatzkosten im Export und im Transit

Der Service des Anbringens des elektronischen Siegels/der Plombe auf belarussischem Territorium allein kostet heute umgerechnet etwa 100 EUR Überwachungsgebühr pro Fahrzeug bzw. Frachtraum. Nicht enthalten sind etwaige Standzeiten, die Administration der Prozedur und unbekannte weitere Kosten, die die Praxis der nächsten Tage aufzeigen wird.

Überwachungsgebühr trifft Frachtzahler direkt

Die Kosten müssen wir aufgrund Ihrer Höhe an die Frachtzahler betroffener Lieferungen weiterreichen. Wir bitten hier um Ihr Verständnis. Ihr gewohnter Ansprechpartner bei Hellmann East Europe steht Ihnen hierbei für Fragen und Antworten zur Verfügung.

Ablauf an der Grenze

Der Service ist aktuell vor Ort an den Betreiber OKNO RUE „Beltamozhservice“ in Höhe von etwa

  • 100 EUR Überwachungsgebühr auf ein belarussisches Bankkonto der OJSC Belagroprombank zu zahlen. Eine Vorauszahlung ist leider noch nicht möglich, weshalb wir mit dem Risiko von Standzeiten rechnen. Der Zahlung voraus geht ein
  • Vertragsabschluss zwischen dem Transportunternehmer und dem Betreiber, vor Ort an der Grenze. Die
  • Anbringung des Siegels erfolgt nach Grenzübertritt PL-BY oder LT-BY. Die
  • Entfernung des Siegels erfolgt an 5 definierten Grenzübergängen BY-RU durch Vertreter des nationalen Betreibers des Systems.

Die nächsten Tage werden zeigen, wie sich dies auf die Transitabwicklungszeit auswirken wird.

Situation heute

Die von uns im Export eingesetzten Fahrer warteten heute bis zu 18 Stunden an der EU-Außengrenze zu Belarus auf die Ausgabe eines elektronischen Siegels, da nicht genug Geräte zur Verfügung standen. Bisher sind unsere Fahrzeuge an der Grenze BY-RU ohne anzuhalten durch gefahren. Heute müssen unsere Fahrzeuge stoppen und das elektronische Siegel durch einen Vertreter des Systembetreibers abnehmen lassen.

Der Frachtmarkt ist durch die Ereignisse der letzten Wochen sowieso schon sehr angespannt. Die neuen Entwicklungen führen zu einer weiteren Verknappung von Laderaum und verlängern die Laufzeiten um weitere 1-2 Tage, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise.

Betroffene Exportländer

Ihre Exporte nach Belarus und Ihre Exporte mit Transit durch Belarus auf dem Landweg per Lkw sind betroffen, folglich

BELARUS | RUSSLAND | KASACHSTAN | USBEKISTAN | TURKMENISTAN | TADSCHIKISTAN | MONGOLEI | CHINA im Export aus der EU – sowohl Sammelgut als auch Teilladungen (LTL) und Komplettladungen (FTL).

 

Hellmann East Europe Eilmeldungen zu Stau Export GUS Transit

Keine Übergangszeit

Die Praxis seit dem zurückliegenden Wochenende zeigt uns, dass es keine Ausnahmen im Rahmen einer Übergangszeit gibt – die eigentlich geplant war – und das Abkommen im Moment der Verabschiedung an der belarussischen Außengrenze umgesetzt wurde.

Anwendungsrahmen

Diese Bestimmungen gelten:

  • auch für die Transitbeförderung von Waren durch das Hoheitsgebiet der Republik Belarus
  • zu Lieferorten außerhalb des Hoheitsgebiets der Republik Belarus
  • einschließlich Lieferorten (Bestimmungsorten), die sich auf dem Hoheitsgebiet der EAWU-Mitgliedsstaaten befinden.

Diese Bestimmungen gelten nicht:

  • für Waren, die gemäß dem Zollverfahren des Zolltransit auf der Straße aus dem Gebiet Kaliningrad der Russischen Föderation durch das Hoheitsgebiet der Republik Litauen und das Hoheitsgebiet der Republik Polen in die Republik Belarus befördert werden
  • für Spezialtransporte mit schweren oder großen Fahrzeugen, für deren Durchfahrt eine Sondergenehmigung erforderlich ist
  • im Falle des Einsatzes von Zollbegleitung.

Den Beschluss des MINISTERRATS DER REPUBLIK BELARUS finden Sie hier im juristischen Internetportal der Republik Belarus, 08.12.2021, 5/49708.

 

Was genau ist diese Plombe/dieses Siegel?

Das Siegel, auch „Navigationssiegel“ genannt, ist

  • eine Plombe mit Drahtschlingen, welche an der Verriegelung des Laderaums angebracht wird
  • ein ferngesteuertes elektronisches Gerät
  • steuerbar per Mobiltelefon über diejenigen Personen und Institutionen, die das Recht haben, den Laderaum zu schließen oder zu öffnen (Zolldienst oder legitimierte Regulierungsbehörden) und
  • zeichnet die gesamte Historie der Aktionen während der Anwendung auf.

Ausblick

Bis Ende dieses Jahres will die Eurasischen Wirtschaftskommission die Unterzeichnung dieses Abkommens durch die Staats- und Regierungschefs der gesamten EAWU-Staaten vorbereiten. Es sei zu erwarten, dass die Länder Russland, Kasachstan, Belarus, Armenien und Kirgistan das Abkommen bis Mitte 2022 ratifizieren. „Die Verwendung elektronischer Navigationssiegel wird es ermöglichen, verschiedene Formen der staatlichen Kontrolle beim Transport von Gütern und Fracht über das Gebiet der EAWU in Drittländer zu minimieren und den legalen Warenverkehr in der Union sicherzustellen. Dazu wird die Überwachung der Kontrollmaßnahmen durch den Informationsaustausch zwischen den Kontrollorganen unserer Länder erfolgen“, betonte der offizielle Vertreter der EWG Iya Malkina.

Quelle: https://news.transinfo.by/ 24.09.2021, 18:38

Rückblick

Dieses Projekt wurde bereits auf der Sitzung des EWG-Rats am 14. September 2021 vorgestellt. Der belarussische Premierminister Roman Golovchenko vertrat die Meinung, dass das Inkrafttreten dieses Dokuments die staatliche Kontrolle des Warentransports erheblich optimieren und effizienter machen, eine Reihe bestehender Handelshemmnisse beseitigen und den Handel in der EAWU beschleunigen wird.

Quelle: https://news.transinfo.by/ 23.11.2021 12:10

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