Verzollung auf Rädern (VZR)

Verzollung auf Rädern (VZR) – Hellmann East Europe

Was ist eine Verzollung auf Rädern

Im internationalen Versand von Waren ist der oft komplexe und zeitaufwändige Prozess der Verzollung unerlässlich. Wir bei Hellmann East Europe lieben Zollformalitäten und übernehmen diesen Schritt für Sie an mehreren Stellen der Supply Chain.

Von einer Verzollung spricht man, wenn Ware zoll- und steuerrechtliche in den freien Verkehr überführt wird. Wenn man also Ware zum Beispiel aus Deutschland in ein Nicht-EU-Staat zur Ausfuhr freigeben will, muss diese verzollt werden. Das Anwenden von zollrechtlichen Zollverfahren nennt man Zollabwicklung. 

Im Rahmen der Zollabwicklung ist eine Gestellung der zu verzollenden Waren  erforderlich. Beim Export in Drittländer ist der Abschluss des Zollverfahrens am Empfangszollterminal zu erledigen. Gestellt man die Waren per Lkw und wird die Ware im Rahmen des Abschlusses des Zollverfahrens nicht entladen, spricht man von „Verzollung auf Rädern“. Die Ware verbleibt auf der Ladefläche und kann nach erfolgreicher Importverzollung im Zielland direkt, ohne Umladen, zur Entladestelle verbracht werden.

Wo benötigt man eine Verzollung

Für Spediteure kann das Wissen, wo eine Zollabfertigung erforderlich ist, den Unterschied zwischen einer erfolgreichen Sendung und einer, die in der Bürokratie stecken bleibt, ausmachen.

Beim Versand innerhalb der EU wird kein Zollverfahren benötigt. Beim Versand in ein Drittland, das nicht zum Territorium der EU zählt, wird ein Zollverfahren benötigt.

Nicht offensichtlich, aber wichtig zu wissen ist, dass der Ursprung der Ware maßgeblich ist für die Notwendigkeit eines Zollverfahrens, nicht der Ort der Verladung.

 

Liste der EU-Staaten

(Stand 03/2022)
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Irland
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowenien
  • Slowakei
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Zum Zollgebiet der Union gehören die folgenden Gebiete, einschließlich ihrer Küstenmeere, ihrer inneren Gewässer und ihrer Lufträume (Art. 4 UZK):

(Quelle: www.zoll.de)

  • das Gebiet des Königreichs Belgien
  • das Gebiet der Republik Bulgarien
  • das Gebiet der Tschechischen Republik
  • das Gebiet des Königreichs Dänemark mit Ausnahme der Färöer und Grönlands
  • das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Insel Helgoland sowie des Gebiets von Büsingen (Vertrag vom 23. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft)
  • das Gebiet der Republik Estland
  • das Gebiet Irlands
  • das Gebiet der Hellenischen Republik
  • das Gebiet des Königreichs Spanien mit Ausnahme von Ceuta und Melilla
  • das Gebiet der Französischen Republik, mit Ausnahme von Saint-Barthélemy, Saint-Pierre und Miquelon, Neukaledonien, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und den Französischen Süd- und Antarktisgebieten
  • das Gebiet der Republik Kroatien
  • das Gebiet der Italienischen Republik mit Ausnahme der Gemeinde Livigno
  • das Gebiet der Republik Zypern nach Maßgabe der Beitrittsakte von 2003
  • das Gebiet der Republik Lettland
  • das Gebiet der Republik Litauen
  • das Gebiet des Großherzogtums Luxemburg
  • das Gebiet Ungarns
  • das Gebiet Maltas
  • das Gebiet des Königreichs der Niederlande in Europa
  • das Gebiet der Republik Österreich
  • das Gebiet der Republik Polen
  • das Gebiet der Portugiesischen Republik
  • das Gebiet Rumäniens
  • das Gebiet der Republik Slowenien
  • das Gebiet der Slowakischen Republik
  • das Gebiet der Republik Finnland
  • das Gebiet des Königreichs Schweden

Wie läuft eine Verzollung ab?

Zollanmeldung

Diese muss durch eine berechtigte Person – den sogenannten Anmelder – geschehen. 

Entgegennahme und Vorprüfung durch die Zollstelle

Es wird geprüft, ob

  • die Zollanmeldung alle erforderlichen Angaben enthält,
  • alle erforderlichen Unterlagen beigefügt sind und
  • die Waren der Zollstelle gestellt wurden.
Überprüfung der Zollanmeldung

Der Inhalt der Anmeldung wird geprüft. Dazu zählt

  • die Überprüfung der Richtigkeit der einzelnen Angaben sowie der Echtheit und Gültigkeit der vorgelegten Unterlagen
  • eine "körperliche" Überprüfung zur Ermittlung von Menge und/oder Beschaffenheit der angemeldeten Waren in Form einer:
  • Beschau der Ware und/oder
  • der Entnahme von Mustern und Proben zu Analyse- beziehungsweise Prüfungszwecken.
Überlassung der Ware

Sofern die Voraussetzungen für die Überlassung der Waren erfüllt sind, werden die Waren dem Anmelder überlassen. Die Waren befinden sich ab diesem Zeitpunkt im zollrechtlich freien Verkehr.

Die wichtigsten Zolldokumente

1. Ausfuhrbegleitdokument

  • wird benötigt, wenn der Wert einer Lieferung mehr als € 1.000,- beträgt oder wenn die Waren schwerer sind als 1.000 kg Bruttomasse.

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2. Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

  • ist ein Präferenznachweis, der für den Warenverkehr eingesetzt wird zwischen Staaten, mit welchen die EU besondere Handelsabkommen abgeschlossen hat.
  • Waren mit einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 können zu einem ermäßigten Zollsatz bzw. zollfrei eingeführt werden.

3. Carnet T.I.R.

  • ist ein Zollpassierscheinheft, das die Vereinfachung von Transitverzollungen und somit einen schnelleren Transport über Landesgrenzen von Drittländern ermöglicht.
  • Es wird von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
  • Es wird für den Export von Waren verwendet.

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4. Carnet A.T.A.

  • ist ein Zollpassierscheinheft, das die Zoll- und abgabenfreie vorübergehende Verwendung von Waren für einen Zeitraum bis zu einem Jahr ermöglicht.
  • Es wird von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt.
  • Es wird für die vorübergehende Verwendung von Waren (z.B. Berufsausrüstung oder Messegüter) verwendet.

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Update Ukraine-Krieg | Lkw-Transporte auf dem Korridor Europa – GUS und Europa – China

Teilladungen LTL FTL Hellmann

Wir möchten Sie über die aktuelle Situation in der Ukraine und die Abwicklung unserer Lkw-Transporte auf dem Korridor Europa-GUS und Europa-China informieren.

Unsere Gedanken sind bei allen vom Krieg betroffenen Menschen. 

Mit unserem ukrainischen Team stehen wir täglich im Austausch und leisten im Rahmen gegebener Möglichkeiten aktive gezielte Unterstützung und Hilfe. Momentan ist die Situation die, dass sich viele unserer Mitarbeiter*innen weiterhin im Land aufhalten, um Kontakt zu ihren Familienmitgliedern zu haben und sie unterstützen zu können. 

Wir hoffen sehr, dass bald wieder Frieden einkehrt.

Seit Beginn der kriegerischen Aktivitäten Russlands auf dem Territorium der Ukraine am 24. Februar 2022 sind unsere Niederlassungen in Kiew und Odessa geschlossen. Unsere Mitarbeiter*innen haben sich in Sicherheit begeben, ebenso haben wir die im Transit und im Land befindlichen Fahrzeuge und Waren bestmöglich gesichert. 

Die Situation im Land ist sehr unbeständig. Ein Warentransport in die Ukraine oder aus der Ukraine heraus ist mit keinem Verkehrsträger aktuell möglich.

 

Neueste Entwicklungen

Wir erhalten immer mehr Anfragen zu geplanten Transporten nach Belarus, Russland, Ukraine, weiteren GUS-Staaten und China.

Russland & Belarus

Seit der → Ausrufung des Kriegszustands in der Ukraine und dem Erlass von Sanktionen seitens EU, USA und anderer Staaten gegen Belarus und Russland, gelten zusätzliche und weiter erhöhte Anforderungen an die Compliance im Rahmen der strengen Einhaltung der verhängten Sanktionen für den Import und Export nach Belarus und Russland.

Jegliche Transporte nach, über und aus Russland und Belarus sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulässig. Dies gilt sowohl für bestehende Geschäfte als auch für Neugeschäfte. Beide Länder haben bis auf Widerruf intern die Einstufung „Prohibited Country“ erhalten.

Landverkehr per Lkw oder Bahn über die trockene Grenze

Transporte auf der Straße oder Schiene, für die keine Genehmigung erteilt wurde, sind gestoppt worden, bis die Genehmigung erteilt werden kann.

Landverkehr per Lkw über die nasse Grenze

Die Shortsea-Verbindungen zwischen Europa und Russland wurden mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres durch die von uns eingesetzten Reeder ausgesetzt– es werden keine neuen Buchungen nach/von Russland mehr angenommen.

Die Ro-Ro-Verbindungen mittels Trailer (Sattelauflieger 13,6 LDM) per Fähre zwischen Europa und Russland wurden teilweise seitens der eingesetzten Reeder ad hoc ausgesetzt. Es können neue Buchungen nach/von Russland angenommen werden.

Luft- und Seeverkehr

Transporte auf dem Luft- oder Seeweg sind eingestellt worden.

 

Transit durch Russland & Belarus

Der Transit per Lkw durch Russland & Belarus sowie der Einsatz russischer und belarussischer Frachtführer unterliegt den ebenso starken Prüfungsmechanismen im Rahmen der Compliance und ist ebenfalls genehmigungspflichtig.

Wir können eine erhöhte Verfügbarkeit von Laderaum nach Belarus und Russland vermelden. Unter gewissen Voraussetzungen hinsichtlich der Compliance, die wir Ihnen gerne erklären, und unter strenger Einhaltung der verhängten Sanktionen können Sie mit uns alle Länder der GUS und Anrainerstaaten im Import und Export bedienen – außer von und nach Ukraine.

Spedition Ukraine

Status Quo

Transporte Ukraine

  • Warenimporte und -exporte (Transport & Verzollung) auf ukrainischem Territorium sind nicht möglich und werden nicht mehr von uns angeboten.
  • Das Informationssystem des Staatlichen Zolldienstes der Ukraine ist abgeschaltet. Eine Erledigung von Zollformalitäten und -verfahren ist unmöglich.
  • Grenzübergänge, Flughäfen, Bahnhöfe und Seehäfen sind geschlossen und teilweise zerstört.
  • Transporte auf dem Territorium der Ukraine sind nicht mehr versicherbar, da der Kriegszustand ausgerufen ist. Keine unserer Sendungen werden durch Kriegsgebiete geleitet.
Spedition Belarus
Spedition

Transporte  Belarus & Russland

Im Moment sind alle belarussischen und russischen Außengrenzen, mit Ausnahme der Grenzlinie zur Ukraine, offen und alle Transitprozesse werden dort wie gewohnt abgefertigt. Die Organisation der Transporte von/nach/via beiden Ländern durchlaufen in unserem Unternehmen strenge Genehmigungsprozesse. Bitte haben Sie Verständnis für unsere Sorgfalt.

Über die nasse Grenze reißen die Verbindungen für Lkw ab, da Fährgesellschaften und Reedereien ihre Dienste ad hoc vollständig oder teilweise ausgesetzt haben. Beachten Sie bitte, dass die Website-Informationen der Reeder zu geplanten Schiffsabfahrten aufgrund der sehr veränderlichen Lage nicht immer aktuell sind.

Der Import aus und Export nach Russland sowie der Einsatz russischer und belarussischer Frachtführer unterliegt starken Prüfungsmechanismen im Rahmen der Compliance. Hierfür bedarf es auch der Zeichnung eines „Letter of Indemnity“ (LOI) auf Kundenseite sowie unserer Genehmigung.

Bitte wenden Sie sich an den gewohnten Ansprechpartner in unserem Hause oder stellen Sie uns gerne hier Ihre Anfrage.

Spedition China

Transporte China

Im Moment sind alle Transitgrenzen frei. Alle Transitprozesse werden vor Ort wie gewohnt abgefertigt. Die Ukraine lag nie auf unserer Transitroute. Keine unserer Sendungen werden durch Kriegsgebiete geleitet.

Die Organisation der Transporte im Transit durch Belarus und Russland durchlaufen ebenfalls die für Import und Export skizzierten strengen Genehmigungsprozesse. Bitte haben Sie Verständnis für unsere Sorgfalt im Rahmen der Compliance.

Bitte wenden Sie sich an den gewohnten Ansprechpartner in unserem Hause oder stellen Sie uns gerne hier Ihre Anfrage.

Hellmann Standorte

Transporte in andere GUS-Staaten

Im Moment sind alle weiteren Zielländer wie gewohnt zu erreichen. Die Transporte auf dem Landweg, egal ob als Stückgut, LTL oder Komplettladungen (FTL) per Lkw, sind unser Spezialgebiet. Wir verbinden die Nachfolgestaaten der ehem. Sowjetunion mit Europa.

Wir sind im ständigen Austausch mit unseren internationalen Partnern entlang der Lieferkette sowie unseren geschätzten Kollegen der Hellmann Global Compliance. Gleichzeitig beobachten wir mögliche Auswirkungen sehr genau und prüfen die verhängten Sanktionen, deren Maßgaben wir streng Folge leisten.

Sollten Auswirkungen auf die Abwicklung aktueller oder zukünftiger Sendungen zu erwarten sein, werden wir Sie umgehend informieren.

Ihre vertrauten Ansprechpartner bei Hellmann East Europe geben Ihnen selbstverständlich gerne konkrete Auskünfte zu Ihren Sendungen.

Bitte beachten Sie, dass der Konflikt jederzeit auch unvorhergesehen die Lieferketten in alle östlichen Länder beeinträchtigen kann. Über die Entwicklung der Situation halten wir Sie an dieser Stelle – in unseren News – informiert. Abonnieren Sie unseren Newsletter und Sie erhalten Updates pro-aktiv.

Ihr Team
Hellmann East Europe GmbH & Co. KG

Stand: 08.03.22 / 17:00h

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Transporte Belarus

Im Moment sind alle belarussischen Außengrenzen, mit Ausnahme der Grenzlinie zur Ukraine, offen und alle Transitprozesse werden wie gewohnt abgefertigt.

Wir disponieren im Moment alle Lkw nach Belarus ohne Einschränkungen, der Transportweg nach Belarus ist frei – das Land grenzt direkt an die EU-Außengrenze/Polen. Keine unserer Sendungen werden durch Kriegsgebiete geleitet.

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