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Update | Verkehrskollaps Polen-Belarus spitzt sich weiter zu: 3G-Regel für Lkw-Fahrer an der Grenze Polen-Belarus

 

3G-Regel ohne Ausnahme für Lkw-Fahrer

Ab 15. Dezember diesen Jahres sind alle Personen, die über Polen in die EU einreisen, verpflichtet, einem Grenzschutzbeamten einen 3G-Nachweis vorzulegen.

Eine Person, die einem Grenzschutzbeamten kein negatives Testergebnis vorlegt, muss sich nach dem Grenzübertritt der Republik Polen einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen, gerechnet ab dem Tag nach dem Grenzübertritt. Da dies für Lkw-Fahrer im Transit nicht möglich ist, greift die 3G-Regel ausnahmslos.

GRUNDLAGE

Die Bestimmungen der Verordnung des Ministerrats vom 14. Dezember 2021 zur Änderung der Verordnung über die Einführung bestimmter Beschränkungen, Anordnungen und Verbote im Zusammenhang mit dem Auftreten einer Epidemie. 

Mehr lesen auf der Website des Polnischen Grenzschutzes hier.

 

Was bedeutet das für Ihre Exporte?

Die Wartezeiten für den Schwerlastverkehr an der EU-Außengrenze haben heute eine neue Marke erreicht:

Dies erhöht den Mangel an Laderaum weiter. Betroffen ist die Laderaumverfügbarkeit auf dem Landweg per Lkw u.a. nach

BELARUS | RUSSLAND | KASACHSTAN | USBEKISTAN | TURKMENISTAN | TADSCHIKISTAN | MONGOLEI | CHINA

 

Gründe der allgemein angespannten Situation 

Seit Ende November kämpfen wir mit den Konsequenzen aus 

  • der Sperrung des Grenzübergangs Kuźnica Białostocka-Bruzgi
  • der Überlastung der Ausweichrouten
  • der Einführung des neuen elektronische Siegels (der Plombe) für Lkw letzte Woche in Belarus mit ca. 100 € Kosten
  • der gestrigen Einführung der 3G-Regel auch für Lkw-Fahrer mit ca. 30 € Kosten.

3G-Nachweis für Lkw-Fahrer

Dies klingt im ersten Moment einfach, birgt aber folgende Herausforderungen:
  • Aus der täglichen Praxis heraus wissen wir, dass polnische, russische und belarussische Fahrer überwiegend nicht geimpft sind.
  • Wenn sie geimpft sind, wurden russische oder belarussische Fahrer in der Regel mit einem
    • in Belarus zugelassenen Impfstoff (BBIBP-CorV oder SputnikV) oder einem
    • in Russland zugelassenen Impfstoff (Sputnik V, CoviVac und EpiVacCorona) geimpft.
  • Diese Impfstoffe sind in Polen nicht zugelassen, hier wird nur BioNTech, Johnson & Johnson, Moderna und Oxford, AstraZeneca akzeptiert.

Status an der Grenze

Seit gestern berichten unsere Fahrer von folgender Situation:

  • Der 3G-Nachweis wird durch Grenzbeamte nur in polnischer oder englischer Sprache akzeptiert.
  • Der Impfnachweis wird nur akzeptiert, wenn ein in Polen zugelassener Impfstoff verwendet wurde.
  • Liegt kein entsprechender 3G-Nachweis vor, benötigt der Fahrer einen 24 oder maximal 48 Stunden alten negativen diagnostischen Test auf SARS-CoV-2.
  • Aktuell wird ausnahmslos ein PCR-Test (!) verlangt.
  • Es macht keinen Sinn, sich auf dem Weg zur Grenze testen zu lassen, da die Wartezeiten an der Grenze länger sind, als das negative Testergebnis gültig ist.
  • Daher kommen für unsere Fahrer auf die 7-8 Tage Wartezeit an der EU-Außengrenze gen Westen weitere 12-48 Stunden Wartezeit hinzu, die sie dafür verwenden auf das Testergebnis des PCR-Tests zu warten.
  • Die Kosten beliefen sich heute auf ca. 30 € pro Test.
  • PCR-Testmöglichkeiten werden teilweise schon direkt an der Grenze angeboten, andernfalls in Grenznähe. Angeblich wird die nötige Infrastruktur  mit Testzentren kurzfristig direkt an der Grenze aufgebaut.

Weiterführende Informationen

 
Entscheidung der Grenzpassage liegt im Ermessen der Grenzschützer

Gemäß neuer Bestimmung gilt: „Die Überprüfung anhand des zur Einsicht vorgelegten Dokuments und die endgültige Entscheidung über die Quarantäne bzw. die Gründe für die Befreiung von einer solchen Verpflichtung erfolgt durch den Grenzschutzbeamten.“

Ausnahmen

Aufgrund der derzeit geänderten Verordnung des Ministerrats sind nur zwei Kategorien von Personen vollständig von den oben genannten Anforderungen ausgenommen:
• Studierende
• Kinder.

Inkrafttreten

Die Bestimmungen treten am 15. Dezember mit Wirkung bis 31.01.2022 in Kraft.

Mehr lesen auf der Website des Polnischen Grenzschutzes hier.

 

Heutiges Fazit

Eine massive Überlastung der Ausweichrouten und neue Prozesse an den Grenzübergängen führen dazu, dass wir heute im 

  • Export 2-4 Tage Verzug haben, im
  • Import 8-10 Tage Verzug und die
  • Transitkosten erhöhten sich diese Woche um wenigstens 130 € pro Fahrzeug und Tour (100 € im Export / 30 € im Import).
Fehlender Frachtraum

Die Verknappung des Laderaums durch die weiter zunehmenden Backlogs an den Grenzpunkten PL-BY und LT-BY nehmen stetig weiter zu.

Sie können darauf vertrauen, dass wir auch dies für Sie optimal im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und so vorausschauend wie möglich lösen!

Wir halten Sie über die Situation an dieser Stelle informiert.

Ihr Team der

Hellmann East Europe GmbH & Co. KG

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